Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Nutzung & Hausordnung
- Jede/r Trainingsteilnehmer/in unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des jeweiligen Trainingsleiters Folge zu leisten.
- Die Freizeitanlage darf ausschließlich während der Geschäftszeiten genutzt werden.
- Mitgliedsbeiträge & Zahlungen
- Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung des monatlichen Mitgliedsbeitrages.
- Bei Zahlungsverzug kann der Zutritt zur Anlage bis zur vollständigen Begleichung verweigert werden.
- Für Rücklastschriften wird eine Kostenpauschale von€ 10,00 berechnet. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
- Sollte eine Zahlungserinnerung erforderlich werden, wird eine pauschale Mahngebühr von€ 5,- fällig.
- Startgebühr
- Bei erstmaligem Abschluss einer Mitgliedschaft wird eine einmalige Einschulungsgebühr von€ 49,90 fällig.
- Diese Gebühr umfasst die Verwaltungskosten sowie eine Einführungsschulung durch einen Trainer.
- Die Startgebühr wird gemeinsam mit dem ersten Mitgliedsbeitrag eingezogen und ist nicht rückerstattbar.
- Preisanpassung
- Eine Indexanpassung der Beiträge erfolgt jährlich. Grundlage ist der Verbraucherpreisindex (VPI).
- Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird der Beitrag automatisch angepasst.
- Haftung & Versicherung
- Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Verletzungen, die sich einte Teilnehme ‚ in beim Training zuzieht, übernimmt das Fitnessstudio keine Haftung.
- Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
- Schäden an Studioeigentum, die von Teilnehmer/innen verursacht werden, sind von diesen zu ersetzen.
- Verhalten im Studio
- Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist untersagt.
- Es ist verpflichtend, geeignete Trainingskleidung sowie ein Handtuch und saubere Sportschuhe zu verwenden.6.3. Getränke dürfen nur in
verschließbare Flaschen in die Trainingsbereiche mitgenommen werden.6.4. Das Konsumieren von mitgebrachten Getränken und Speisen aller Art ist im ganzen Studio untersagt 6.5. Duschen und Saunabereich dürfen nur aus hygienischen Gründen mit entsprechender Körperpflege betreten werden.
- Vertragslaufzeit & Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuell abgeschlossenen Mitgliedsvertrag.
- Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (Brief oder E-Mail mit Bestätigung).
- Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht ausschließlich bei schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen, die eine weitere Nutzung des Fitnessstudios dauerhaft unmöglich machen.
- Ein Umzug – unabhängig von Entfernung oder Wohnortwechsel – stellt keinen Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung dar.
- Das Fitnessstudio ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn das Mitglied gegen die AGB oder die Hausordnung verstößt, insbesondere bei wiederholten oder groben Pflichtverletzungen (z. B. Zahlungsverzug, aggressives Verhalten, Verstöße gegen Hygiene- oder Sicherheitsregeln).
- Bei vorübergehenden Verletzungen oder Erkrankungen kann nach individueller Absprache mit der Geschäftsführung vereinbart werden, dass die Zeit, in der das Mitglied nicht trainieren konnte, beitragsfrei an die vereinbarte Vertragslaufzeit angeschlossen wird. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, es handelt sich um eine Kulanzregelung.
- Zutrittskontrolle
- Mitglieder erhalten zur Zutrittskontrolle eine Chipkarte bzw. ein Armband.
- Diese bleibt Eigentum des Fitnessstudios und ist beim Vertragsende zurückzugeben.
- Bei Vertust wird eine Ersatzgebühr von€ 11,- berechnet.
- Beim freiwilligen Austausch einer alten gegen eine neue Karte/Armband wird eine Gebühr von€ 5,- erhoben.
- Minderjährige Mitglieder
- Der Vertragsabschluss ist ab dem 14. Lebensjahr möglich.
- Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
- Je nach individueller Vereinbarung kann auch eine Begleitung durch die Eltern erforderlich sein.
- Kursangebote & Änderungen
- Kurspläne, Öffnungszeiten und Trainerbesetzungen können variieren.
- Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung bestimmter Kurse, auf bestimmte Trainer oder auf einen unveränderten Kursplan.
- Schließzeiten & höhere Gewalt
- Das Studio ist berechtigt, bis zu 10 Tage pro Jahr wegen Umbau, Reinigung oder betrieblicher Notwendigkeiten zu schließen.
- Bei höherer Gewalt (z. B. Pandemien, behördlichen Schließungen, Naturereignissen) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Das Studio kann für diese Zeit einen angemessenen Ersatz (z. B. beitragsfreie Verlängerung) anbieten.
- Übertragbarkeit
- Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
- Eine Abtretung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Zusatzvereinbarung bei Mitgliedschaften lnkluslve Elektrolyt-ABO: Für die Dauer der Mitgliedschaft ist das Mitglied berechtigt, uneingeschränkt Elektrolytgetränke und/oder Leitungswasser zu konsumieren.
Für diese Leistung wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag ein Betrag von€ 9,90 pro Monat erhoben. Das Elektrolyt-ABO gilt nur für die Inhaber/In der Mitgliedschaf t und Ist nicht übertragbar.
